Tag Archives: VERTRAGSRECHT

Forderungsbeitreibung

Über unsere Internetplattform Mahnung-Online, können Sie uns via Internet beauftragen Ihre Forderung beizutreiben. Als Forderungsbeitreibung, -einziehung bzw. Inkasso bezeichnet man die Eintreibung von fälligen Forderungen in Geld, also den Fall, in dem ein Gläubiger von einem Schuldner Geld verlangen kann und dieser sich in Zahlungsverzug befindet, die Forderung also überfällig ist. Zu diesem Zweck kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden.…
Mehr lesen

Kauf- und Vertragsrecht

Das Kauf- und Vertragsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Rechtsnormen umfasst, die das Zustandekommen (Vertragsabschluss, Vertragsschluss), die Vertragsabwicklung, die Rechtswirkungen und Vertragsverletzungen von Verträgen regeln. Je nach Vertragsinhalt (Vertragsgegenstand) oder den beteiligten Vertragsparteien unterscheidet man verschiedene Vertragsarten. Der häufigste Vertrag des Alltags ist der Kaufvertrag. Der Kaufvertrag ist in den Rechtswissenschaften ein Vertrag, durch den ein Käufer von einem Verkäufer eine Sache oder ein Recht erwirbt, wofür der Käufer als Gegenleistung einen Kaufpreis zu entrichten hat. Quelle: Wikipedia
Mehr lesen

Internet-Recht

Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets. Teilweise wird es als Teilgebiet des Medienrechts gesehen, wenn dieser Begriff weiter ausgelegt wird. Nach anderen Begriffsbestimmungen ist im Medienrecht die inhaltliche Seite geregelt, im Telekommunikationsrecht die technische, und beide Seiten gemeinsam ergeben dann das…
Mehr lesen

Werkvertragsrecht

Das Wervertragsrecht beschäftigt sich mit dem Recht zu Werkverträgen. Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen. Der Werkunternehmer ist dabei derjenige, der das Werk erstellt. In Abgrenzung zum Dienstvertrag wird nicht (nur) die Leistung, sondern auch und gerade der Erfolg (Werkerfolg) einer Leistung geschuldet. Quelle: Wikipedia
Mehr lesen