Unsere Kanzlei verfügt über eine Fachanwältin im Familienrecht. Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Daneben regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Beim Eherecht geht es um die Begründung und Beendigung der Ehe oder von Lebenspartnerschaften sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander. Quelle: Wikipedia
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