Das Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, da als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten außerhalb der Versicherungswirtschaft und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt. Die Sozialversicherung ist – soweit nicht Versicherungsfreiheit besteht – öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Privates Versicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht sind somit klar voneinander abgegrenzte Rechtsbereiche. Das Versicherungsrecht versteht sich als Regulierung der Beziehungen der Risikogemeinschaft zur Absicherung von Schäden. Quelle: Wikipedia
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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, unabhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten, Personalräten bzw. Mitarbeitervertretungen oder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite – siehe auch Koalition und Koalitionsrecht). Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz. Quelle: Wikipedia
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