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Miet- und Wohnungseigentumrecht

Unsere Kanzlei verfügt über eine Fachanwältin im Miet- und Wohungseigentumsrecht. Gegenstand des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sind Meitverhältnisse und Wohneigentum. Der  Mietvertrag, ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht. Mögliche Mietgegenstände (bzw. „Mietobjekte“) sind bewegliche und unbewegliche Sachen oder…
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