Über unsere Internetplattform Mahnung-Online, können Sie uns via Internet beauftragen Ihre Forderung beizutreiben. Als Forderungsbeitreibung, -einziehung bzw. Inkasso bezeichnet man die Eintreibung von fälligen Forderungen in Geld, also den Fall, in dem ein Gläubiger von einem Schuldner Geld verlangen kann und dieser sich in Zahlungsverzug befindet, die Forderung also überfällig ist. Zu diesem Zweck kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden.…
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Rechte behinderte Menschen
Unsere Kanzlei verfügt über eine Fachanwältin im Sozialrecht. Die Rechte behinderter Menschen sind ein Teilgebiet des Sozialrechts. Zu den Rechten behinderter Menschen zählt besonders das Schwerbehindertenrecht. Dieses umfasst alle rechtlichen Regeln, die die Rechtsverhältnisse von Schwerbehinderten in Deutschland betreffen. Das Schwerbehindertenrecht wurde zum 1. Januar 2018 von Teil 2 in den Teil 3 des SGB IX verschoben[1] (Merkregel: alt + 83 =…
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Sozialrecht
Unsere Kanzlei verfügt über eine Fachanwältin im Sozialrecht. Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen. Das Sozialrecht zählt zum Verwaltungsrecht. Sozialrechtliche Gesetze gewähren Ansprüche des Bürgers gegen bestimmte Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherung und weitere) auf Sachleistungen wie etwa Krankenbehandlung oder auf Geldleistungen wie die Grundsicherung oder eine Rente wegen Alters oder wegen Erwerbsminderung. Verfassungsrechtliche Grundlagen hierfür sind das Sozialstaatsprinzip und das materielle Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes sowie das Grundrecht der Menschenwürde und der allgemeine Gleichheitssatz. Aber auch völkerrechtliche Bezüge sind für das Sozialrecht zunehmend bedeutsamer geworden, so insbesondere…
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Miet- und Wohnungseigentumrecht
Unsere Kanzlei verfügt über eine Fachanwältin im Miet- und Wohungseigentumsrecht. Gegenstand des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sind Meitverhältnisse und Wohneigentum. Der Mietvertrag, ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Vertragspartei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: Mietzins, für den Vermieter: Mietforderung) besteht. Mögliche Mietgegenstände (bzw. „Mietobjekte“) sind bewegliche und unbewegliche Sachen oder…
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