Unsere Kanzlei verfügt über eine Fachanwältin im Sozialrecht. Die Rechte behinderter Menschen sind ein Teilgebiet des Sozialrechts.
Zu den Rechten behinderter Menschen zählt besonders das Schwerbehindertenrecht. Dieses umfasst alle rechtlichen Regeln, die die Rechtsverhältnisse von Schwerbehinderten in Deutschland betreffen. Das Schwerbehindertenrecht wurde zum 1. Januar 2018 von Teil 2 in den Teil 3 des SGB IX verschoben[1] (Merkregel: alt + 83 = neu). Es umfasst ab § 151 SGB IX die "Besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen". Nicht zum Schwerbehindertenrecht gezählt werden die Regeln nach dem Bundesversorgungsgesetz über die Versorgung von Personen, die durch militärische oder militärähnliche Dienstverrichtungen gesundheitliche Schädigungen erlitten haben.
Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren körperliche, geistige oder seelische Behinderung einen Grad von wenigstens 50 hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Sie stehen in vielfacher Hinsicht unter einem besonderen rechtlichen Schutz und können eine Reihe von Nachteilsausgleichen in Anspruch nehmen.
Quelle: Wikipedia