Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle GesetzeVerordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, unabhängigen Erwerbstätigkeit.

Inhaltlich unterscheidet man das Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und das Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und BetriebsrätenPersonalräten bzw. Mitarbeitervertretungen oder der Arbeitsrechtlichen Kommission auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite – siehe auch Koalition und Koalitionsrecht).

Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz.

Quelle: Wikipedia

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